Haben Sie schon von der EED gehört?

Allgemein

Unsere Auszubildenden haben sich näher mit der EED beschäftigt und stellen fest: Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) schafft Transparenz in Sachen Energieverbrauch!


Seit dem 25.12.2018 gilt die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für alle Mitgliedstaaten der EU und muss in diesen bis zum 25.12.2020 in nationales Recht umgesetzt werden.



Ziele

Ziel der EED ist es den Energieverbrauch der Haushalte bis zum Jahr 2030 um 32,5% zu reduzieren und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Unter anderem dient diese Maßnahme zur Sensibilisierung der Haushalte durch eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVi), mit der jeder Bewohner seinen Energieverbrauch genau nachvollziehen kann.  

 

Maßnahmen

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, dürfen ab dem 25.12.2020 nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.

Ab dem 01.01.2022 müssen die unterjährigen Verbrauchsinformationen bei fernauslesbaren Liegenschaften monatlich in der Heizperiode zur Verfügung gestellt werden.

Bis zum 01.01.2027 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbaren Technologien ausgestattet sein.

 

Was ändert sich für Sie…

…als Mieter?

Wenn Sie als Mieter in einer fernauslesbaren Liegenschaft wohnen erhalten Sie ab dem 01.01.2022 eine monatliche Verbrauchsinformation und können so konkret Ihren eignen Energieverbrauch nachvollziehen und reduzieren.

 

…als Eigentümer?

Sie müssen bis zum 01.01.2027 Ihre Liegenschaften mit fernauslesbaren Technologien ausstatten und Ihren Mietern eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen.

Außerdem verhindern die monatlichen Verbrauchsinformation, dass es mit Ihren Mietern zu Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen kommt.


Bei Rückfragen könne Sie sich gerne an unser Team der GIM wenden.


Bastian Kühne und Dila Dönmez


 

Weitere Informationen finden sie u.a. hier:

https://eed.kalo.de/

https://www.techem.de/informationen/energieeffizienz-richtlinie/

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