Verstärkung für das GIM-TEAM eingetroffen
Wir freuen uns über unsere Neuzugänge zum 01.07.19 und 01.08.19
Allgemeine Infos - Neues bei der GIM
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir hoffen, dass Sie und alle Menschen, die Ihnen wichtig
sind, die letzten Monate bisher wohlbehalten und gesund überstanden haben.
Wir möchten die vergangenen Monate gerne revue-passieren -und Ihnen darüber hinaus einige Informationen zukommen lassen, wie wir
in den nächsten Wochen voraussichtlich mit den gegebenen Umständen umgehen
werden.
Unsere Mitarbeiter/innen befinden sich nach wie vor wechselseitig
oder gänzlich im „mobilen Arbeiten“, sodass unsere Geschäftsstelle immer nur mit
einer geringen Anzahl von Mitarbeiter/innen besetzt ist. In den vergangenen
Monaten haben alle Beteiligten mit Hochdruck daran gearbeitet, Ihre
Abrechnungen fertig zu stellen (sofern dies anhand der jeweilig vorliegenden Belege
und Heizkostenabrechnungen möglich war, da viele Dienstleister und Versorger aufgrund
der Auswirkungen des Coronavirus erst später als gewohnt die abrechnungsrelevanten
Unterlagen zur Verfügung stellen konnten). Darüber hinaus haben wir für
Sie die Funktionalität unseres Online-Kundenportals sowie der GIM-App weiter
ausgebaut. So finden Sie dort u.a. einen Bereich mit häufig gestellten Fragen („FAQ“)
sowie neue Vorgangsarten im Bereich der Kundenzufriedenheit.
Eine Investition in technischen Fortschritt, die sich in
diesem Jahr besonders bezahlt gemacht hat, ist der Ausbau unseres digitalen
Moduls „Rechnungsprüfung Online“. Nicht viele Verwalter konnten den Geschäftsbetrieb
in Corona-Zeiten in der Art aufrechterhalten, dass selbst Rechnungsprüfungen
wie gewohnt stattfinden konnten. Mit unserer Online-Rechnungsprüfung stehen den
Rechnungsprüfern der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft Kontenbewegungen
nachvollziehbar zur Verfügung. Darüber hinaus sind sämtliche Belege digital als
PDF-Dokument abrufbar. Somit konnten die Rechnungsprüfer problemlos Rückfragen zu
einzelnen Buchungen stellen und bei abschließender Klärung aller offenen Fragen,
ganz einfach einen Rechnungsprüfungsbericht generieren und versenden. Nachdem
unsere Online-Rechnungsprüfung in diesem Frühjahr ihre erste Überarbeitung
bekam, werden wir die Funktionalität zum Herbst 2020 weiter für Sie ausbauen.
Somit können wir die Transparenz unserer Dienstleistung signifikant erhöhen und
Ihnen gleichzeitig eine deutlich vereinfachte Handhabung für die nächste
Rechnungsprüfung anbieten.
Darüber hinaus konnten wir über die sog. „Ein-Mann-Versammlung“
in vielen Fällen sicherstellen, dass die Willensbildung der Gemeinschaft auch
ohne physische Anwesenheit entsprechend berücksichtigt und Beschlüsse gefasst und
umgesetzt werden konnten. Die Gemeinschaften, die sich für die „Ein-Mann-Versammlung“
entscheiden, erhalten eine ganz normale Einladung zur Versammlung mit den
entsprechenden Tagesordnungspunkten. Statt an der Versammlung teilzunehmen,
geben uns die Eigentümer/innen eine weisungsgebundene Vollmacht mit Ihrem
Abstimmungswunsch. Somit können wir ihren Willen vollends berücksichtigen und
das Beschlussergebnis mit der Niederschrift verkünden. Viele Eigentümer
schätzen diese unkomplizierte Variante der Eigentümerversammlung, welche
gleichzeitig auch völlig gefahrlos abläuft. Bei vielen Gemeinschaften bereits wir
extrem positive Erfahrungen mit Durchführung gemacht, sodass häufiger der
Wunsch an uns herangetragen wurde, diese Systematik auch in den kommenden
Jahren (ohne Corona) so fortzuführen.
Sollten die Fallzahlen konstant niedrig bleiben, planen wir ab
September unsere Geschäftsstelle für Termine zu öffnen. Da unsere Kolleginnen
und Kollegen sich jedoch schichtweise im mobilen Arbeiten befinden, möchten wir
Sie im Interesse aller Beteiligten dringend bitten, Termine mit Ihren
Ansprechpartnern zu vereinbaren. Der Zutritt zu unseren Geschäftsräumen bleibt
im Sinne der Prävention ausschließlich Kunden mit vereinbarten Terminen
vorbehalten. Bitte sehen Sie selbst bei kleineren Krankheitssymptomen sowie nach
einem zuvor erfolgten Aufenthalt in einem Corona-Risikogebiet von der
Wahrnehmung des Termins ab und setzen Sie sich mit Ihrem Objektbetreuer zwecks
eines Ausweichtermins in Verbindung. In unseren Räumlichkeiten gilt selbstverständlich
die MNS-Maskenpflicht.
Die Corona-Pandemie hat unser aller Leben in vielerlei
Hinsicht nachhaltig verändert. Seit Anfang März war es uns nicht möglich,
Eigentümerversammlungen als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Seit wenigen
Wochen ist die Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen in NRW wieder
möglich – allerdings an Auflagen für den Veranstalter geknüpft.
Die Abhaltung von Eigentümerversammlungen stellt uns vor
neue Herausforderungen. Mittlerweile sind wir nicht nur verantwortlich für die
korrekte Versammlungsleitung, sondern auch für die Einhaltung von
Hygienemaßnahmen am Versammlungsort. Es bleibt leider dabei, dass wir aufgrund
der Ansteckungsgefahr keine Versammlungen in unseren Räumlichkeiten anbieten
können.
Die Abhaltung von Versammlungen muss deshalb grundsätzlich
extern in geeigneten Gaststätten oder Tagungsräumen stattfinden. Damit überhaupt
Eigentümerversammlungen durchgeführt werden können, wurden im Vorfeld aufwändig
Hygienekonzepte erarbeitet und mit den jeweilig zuständigen Ordnungsbehörden
abgestimmt. Ihr potenzieller Versammlungsort wurde von uns auf Eignung zur
Einhaltung des Hygienekonzeptes geprüft und sichert die Einhaltung der
Hygieneschutzmaßnahmen, gem. Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“
zur CoronaSchVO NRW in der zum Versammlungszeitpunkt geltenden Fassung, zu.
Sofern eine Wohnungseigentümergemeinschaft also dringend
eine Präsenzveranstaltung abhalten muss (unaufschiebbare Tagesordnungspunkte),
können wir anbieten, diese in Räumlichkeiten durchzuführen, welche wir auf
Anwendbarkeit und Einhaltung unseres Hygienekonzeptes und der notwendigen
Standards geprüft haben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige
Objektbetreuung.
Die Alternative „selbst Versammlungsräume vorschlagen“
Es kann durchaus vorkommen, dass Ihnen aus dem
Bekanntenkreis oder aus dem beruflichen Umfeld Versammlungs- und Tagungsräume
bekannt sind, welche ebenfalls anbieten, die Räumlichkeiten für die
Eigentümerversammlung zu stellen. Wir kommen Ihnen an dieser Stelle gerne
entgegen, sofern die Sicherstellung unseres Hygienekonzeptes in Verbindung mit
Anlage „Hygienevorschriften zur CoronaSchVo“ gewährleistet und seitens des
Anbieters schriftlich zugesichert wird. Zu diesem Zwecke stellt Ihnen Ihr
Sachbearbeiter auf Wunsch gerne einen entsprechenden Raummietvertrag zur
Verfügung, welchen Sie bitte vom Anbieter ausfüllen, unterzeichnen lassen und
uns einreichen mögen.
Das ausgefüllte Formular sollte Ihrem Sachbearbeiter
spätestens vier Wochen vor dem geplanten Versammlungstermin vorliegen.
Risiken bei Präsenzversammlungen
Wir müssen darauf hinweisen, dass es im Falle ungünstiger
Konstellationen dazu kommen kann, dass Versammlungstermine verschoben oder
storniert werden müssen. In diesem Falle übernehmen wir keine Haftung für
etwaige Stornierungs- und Verschiebekosten. Die Gründe für eine etwaig
notwendige Verschiebung oder gar Stornierung sind vielfältig und können u.a.
bestehen aufgrund
Wir als Veranstalter müssen dabei stets die Risiken einer
Versammlung abwägen.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihre Gemeinschaft ein
passgenaues Modell finden, damit Sie Ihre Beschlüsse auch in diesen schwierigen
Zeiten fassen können.
Bleiben Sie gesund!
Wir freuen uns über unsere Neuzugänge zum 01.07.19 und 01.08.19
Liebe Kundinnen und Kunden, wir möchten, dass Ihnen auch zukünftig schnellstmöglich Hilfe zur Seite steht, wenn Sie diese benötigen. Wir freuen uns daher Ihnen mitteilen zu können ...
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, am kommenden Mittwoch, den 23.11.2022, haben wir aufgrund einer internen Veranstaltung ab 12:00 Uhr geschlossen.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, am kommenden Mittwoch, den 15.01.20 haben wir aufgrund einer internen Schulungsmaßnahme ab 12:00 Uhr geschlossen.
ist als Geschäftsführer der Grafschafter Immobilien Management GmbH dennoch sehr stark in das operative Tagesgeschäft involviert, sodass der studierte Betriebswirt für Wohnungswirtschaft und Realkredite seine fachübergreifende Expertise hier gerne mit Ihnen teilt.